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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten gegenüber
Unternehmern für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, diese werden von
uns anerkannt.
§ 2 Vertragsabschluss, Preise (1) Die vom Besteller
über unsere Internetseiten aufgegebene Bestellung ist ein
bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von einer
Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Zusendung der Ware annehmen. (2) Die Preise schließen die
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. (3) Sofern nichts anderes
vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsstellung und Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in
Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren
Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit,
uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt
nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen
ist.
§ 3 Lieferzeiten (1) Der Beginn der von uns
angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (2) Bei
Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden
Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer
gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit
Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
§ 4 Versand und Gefahrübergang (1) Soweit der
Käufer als Unternehmer handelt, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des
Verkäufers verlassen hat. (2) Auf Wunsch des Käufers
werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte Dem
Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der
Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängeln (1)
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind
jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für
den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die
Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag
durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem
erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht
insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt
verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären. (2) Die Verjährungsfrist für die
vorstehenden Ansprüche beträgt für Neuwaren zwei Jahre
ab Ablieferung der Ware, für gebrauchte Waren ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für Ansprüche
auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. (3)
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen
des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung
verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden
Bedingungen bleibt davon unberührt. (4) Wir haften
unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen
Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für
Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware
oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser
Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an
der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko
eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. (5) Wir haften auch für
Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit
dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen
1-3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die
Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. (6) Eine
weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur Erfüllung
aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen
den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich
der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor
(Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware
nicht verfügen. (2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere
Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem
Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen
oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür
der Käufer. (3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers
- insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
§ 8 Schlussbestimmungen (1) Dieser Vertrag und die
gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Dies gilt nicht, wenn durch diese Rechtswahl einem Verbraucher der
Schutz nach zwingenden Normen des Rechts am Ort seines gewöhnlichen
Aufenthaltsortes nach Art. 29 Abs.1 EGBGB entzogen wird. (2)
Soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in Berlin. (3)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Mit folgendem Link können Sie die AGB als PDF downloaden: AGB als PDF
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